fbpx

AGB

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Seminarreisen

1. Leistungsumfang

Unsere Leistungen umfassen Unterbringung und Seminar wie in unserer Internetausschreibung beschrieben. Ihre Belegungswünsche berücksichtigen wir bestmöglich – allerdings weisen wir darauf hin, dass insbesondere die Einzelzimmer in unseren Seminarhäusern begrenzt sind. Bei Übernachtungen in LeihZelten / Korsika ist ein Zelt für 2 Seminarteilnehmern Leistungsbestandteil.

Je nach Wetterlage oder lokalen Gegebenheiten können sich die Routen für die Exkursionen ändern. (s. auch  Absätze   2.2. und 5.)

Ihre Anreise organisieren Sie selbst.

Für Personentransportfahrten mit einem Fahrzeug vor Ort übernehmen wir keine Haftung. Diese sind kein Leistungsbestandteil.

 

2. Abschluss des Seminarvertrags

2.1.Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Seminarveranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung zu einem Seminar kann mündlich, fern-mündlich, per Internet, oder formlos schriftlich vorgenommen werden. Sonderwünsche und Anmeldungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte Seminarleistung an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Gregor Davertzhofen zustande.

2.2 Weicht der Inhalt von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen binden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklären. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.

2.3 Jede/r Teilnehmer/in haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.

 

3. Reservierungs- und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung werden  30% des Seminarpreises fällig. Erst dann liegt eine verbindliche Reservierung gemäß Buchungsbestätigung vor. Der Restbetrag muss unaufgefordert spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beglichen werden. Fälligkeiten und Teilbeträge finden Sie nochmals in unserer Reservierungsbestätigung.

Wird der Gesamtpreis in einem Betrag und mindestens 8 Wochen vor Reiseanritt bezahlt, gewähren wir einen Skonto von 2%.

4. Rücktritt und Widerruf durch den Seminargast

4.1 Sie können jederzeit vor Reise- bzw. Seminarbeginn vom Seminarvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Alle Reise- und Seminarunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.

4.2 Gregor Davertzhofen macht von der Möglichkeit Gebrauch einen pauschalierten Entschädigungsanspruch: nach § 651 i (3) BGB zu erheben.

Diese lauten wie folgt:

bis 90 Tage vor Seminarantritt                 € 50,– p. P.
ab 89. bis 60 Tag vor Seminarantritt       20 % des Seminarpreises
ab 59. bis 30. Tag vor Seminarantritt      30 % des Seminarpreises
ab 29. bis 14. Tag vor Seminarantritt      50 % des Seminarpreises
ab 14. Tag vor Seminarantritt                90 % des Seminarpreises

Bei unangekündigtem Nichterscheinen fällt die volle Seminargebühr ohne Ersatz an.
Darüber hinaus können wir im Falle eines Rücktritts die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
Dem Reisenden bzw. Seminarteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

4.3 Bis zum Reise- bzw. Seminarbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Seminarvertrag eintritt und an der Reise bzw. am Seminar teilnimmt. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, die zu Lasten des Kunden gehen, mindestens jedoch € 100. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise- bzw. Seminarerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

5. Rücktritt durch Gregor Davertzhofen

Wie behalten uns vor, in folgenden Fällen vor Antritt der Reise bzw. des Seminars vom Reise- bzw. Seminarvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise bzw. des Seminars den Reise- bzw. Seminarvertrag kündigen:

5.1  Bis 4 Wochen vor Reise- bzw. Seminarantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reise- bzw. Seminarausschreibung für die entsprechende Reise bzw. Seminar hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise bzw. des Seminars hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reise- bzw. Seminarpreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche von Ihrer Seite sind ausgeschlossen.

5.1 Wenn wir vor Reise- bzw. Seminarbeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise bzw. des Seminars befürchten lassen, erhalten. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Reise- bzw. Seminargast, Umbuchungen, Ersatzpersonen“ (Abs. 4).

5.2 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise bzw. des Seminars, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise bzw. des Seminars lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reise- bzw. Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

5.3. Wenn höhere Umstände (Unzugänglichkeit des Seminarorts, Erkrankung der Seminarleitung) dazu führen, dass das Seminar nicht durchgeführt werden kann, erfolgt sofortige Information der Teilnehmer. Gregor Davertzhofen übernimmt dann die Stornierungskosten für nachweislich bereits erfolgte Anreisebuchungen. Ein hierüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen.

 

6. Haftung des Veranstalters

6.1 Gregor Davertzhofen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

a) die gewissenhafte Reise- bzw. Seminarvorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Detailprogrammen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Abs. 1 und 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben erklärt hat

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reise- bzw. Seminarleistungen.

6.2. Eine Haftung für Schäden, die jenseits der Leistungserbringung liegen, übernehmen wir ausdrücklich nicht. Mit Akzeptanz der AGB stellen Sie uns ausdrücklich von Haftungen jenseits der Leistungserbringung frei.

 

7. Mitwirkungspflicht

7.1. Wir bitten alle Seminarteilnehmer, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7.2. Danach sind Sie insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Seminarleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen.

7.3. Unterlassen Sie bzw. der Seminarteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

7.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise bzw. des Seminars müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bzw. des Seminars gegenüber Gregor Davertzhofen geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

7.5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Bei Nichteinhaltung gehen alle Nachteile, die sich daraus ergeben, zu Ihren Lasten. Wir empfehlen Ihnen, falls ein Visa erforderlich ist, die Dauer und die Voraussetzungen der Visa-Erteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.

8. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- bzw. Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise- bzw. Seminarvertrages zur Folge.

 

9. Gerichtstand

Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist Neuss.